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FAQ

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Was ist eine gGmbH?

Wir sind eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die den Status der Gemeinnützigkeit trägt. Der wesentliche Unterschied zu einer normalen GmbH besteht darin, dass wir keine Gewinnerzielungsabsicht haben. Alle finanziellen Überschüsse werden ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet, in unserem Fall zur Förderung des Klimaschutzes. Es ist nicht gestattet, diese Überschüsse an die Gesellschafter auszuschütten, weder vollständig noch teilweise. Das Ziel unserer gGmbH ist dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig. Zudem genießt eine gGmbH steuerliche Vorteile aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit.

Kann ich meinen Klimaschutz-Beitrag von der Steuer absetzen?

Ja. Wir sind eine gemeinnützige GmbH (gGmbH). Das bedeutet, dass die Klimaschutzbeiträge steuerabzugsfähig sind. Bei Zahlungen unter 300 € ist es ausreichend, dem Finanzamt hierfür den Überweisungsbeleg oder den entsprechenden Kontoauszug der Bank zur Verfügung zu stellen. Bei höheren Beträgen benötigst du eine Spendenbescheinigung, welche du von uns automatisch bei Spenden über 300 € erhältst. Die Spendenbescheinigungen sind jedoch nur zur Vorlage bei deutschen Finanzämtern gültig.

Wie bekomme ich eine Spendenbescheinigung?

Die Spendenbescheinigung erhältst du per E-Mail an die Adresse, die du während des Spendenvorgangs auf unserer Website einträgst.

Gut zu wissen: Bis zu einem Betrag von 300 € genügt dem Finanzamt der entsprechende Kontoauszug.

Was braucht es für die Erstellung der Spendenbescheinigung?

Die Bescheinigung dient dazu, einem Spender eine Grundlage zu geben, um die Spende in der Steuererklärung geltend zu machen und somit eventuell Steuervorteile zu erhalten.

Für die Erstellung einer Spendenbescheinigung (auch Spendenquittung genannt) benötigen wir daher deinen Namen und deine (Privat-)Adresse. Bei Spendenbescheinigungen für Unternehmen benötigen wir den Namen des Unternehmens und die dazugehörige Adresse.

Alles weitere, wie Datum, Höhe oder Verwendungszweck der Spende ergibt sich aus dem Spendenprozess und muss nicht separat angegeben werden.