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Über die Foundation
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AGB

Allgemeine Spendenbedingungen der ClimatePartner Foundation gGmbH



1 Anwendungsbereich


Diese allgemeinen Spendenbedingungen gelten zwischen der ClimatePartner Foundation gGmbH (nachfolgend „CPF“) und Spendern für die Zahlung von freiwilligen Klimaschutzbeiträgen mittels des online Formulars auf der Website der CPF. Spender können natürliche wie auch juristische Personen sein. Zur einfacheren Lesbarkeit wird Spender nur in der männlichen Form verwandt. 


2 Freiwillige Klimaschutzspende


2a) Die CPF ist eine gemeinnützige GmbH. Satzungsmäßiger Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und des Naturschutzes, indem der Klimaschutz im Inland und Ausland sowie die Nachhaltigkeitsziele der UN Sustainable Development Goals (SDG) gefördert werden. Die CPF bietet die Möglichkeit, mittels freiwilligen Klimaschutzbeiträgen (Spenden) zur allgemeinen Minderung und zur Kompensation von Treibhausgasemissionen beizutragen. Dazu investiert die CPF widmungsgemäß in geeignete Klimaschutzprojekte.  

2b) Das Ausfüllen und Absenden des Online-​Formulars auf der Seite you.climatepartner.com stellt eine verbindliche Willenserklärung für die Zahlung eines freiwilligen Beitrags zur CO ₂ Kompensation dar. Eine Spendenvereinbarung kommt zustande, wenn der Spender von CPF auf elektronischem Wege die Bestätigung erhalten hat, dass CPF den Beitrag des Teilnehmers annimmt. CPF ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen den Beitrag eines Spenders abzulehnen. 



3 Ermittlung der Höhe der zu kompensierenden Emissionen.


Der Spender hat zu seiner eigenen Information und Einschätzung die Möglichkeit, direkt mit dem CO ₂ -Rechner auszurechnen, wie hoch seine jeweiligen CO ₂ Emissionen für einen bestimmten Bereich sind und kann damit für sich einen Anhaltspunkt bekommen, in welcher Höhe er spenden möchte. Es steht dem Spender frei, in dieser oder in einer anderen Höhe für den Klimaschutz zu spenden.  

Trotz der Verwendung von wissenschaftlichen Standards und exakter Berechnung greift der Rechner auch auf Durchschnittswerte zurück; diese können u.U. von den tatsächlich verursachten Emissionen und ihrer Klimawirkung in ihrer genauen Höhe abweichen. CPF übernimmt keine Prüfung der Richtigkeit oder der Plausibilität der vom Spender übermittelten Daten, der tatsächlichen exakten  CO ₂ Reduktion seiner Emissionen und übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die abgeschätzten Emissionen den tatsächlich vom Kunden verursachten Emissionen entsprechen. Dem Spender steht es frei, die von dem CPF Rechner ermittelten Werte zur Grundlage seiner Bestellung von zertifizierten Einsparungen zu machen.  


4 Mittelverwendung


Die CPF investiert grundsätzlich nur in solche Klimaschutzprojekte, die den Prüfkriterien anerkannter  internationaler Standards, wie z.B. dem Gold Standard, der 2003 vom WWF und anderen Umweltverbänden entwickelt wurde, entsprechen. Die  erbrachten Emissionsminderungen werden geprüft, zertifiziert und durch offizielle Bescheinigungen garantiert (Verified Emission Reductions, VER).  

In kleinerem Umfang kann die CPF allerdings auch Projekte fördern, die keinen offiziellen Standard erfüllen, z.B. weil eine Zertifizierung zu aufwändig oder für die Projekttechnologie noch nicht möglich ist.  

Die Auswahl der der einzelnen Klimaschutzprojekte erfolgt durch CPF. Der Abschluss der Verträge mit den Projektbetreibern erfolgt ausschließlich im Namen der CPF, der Spender wird nicht Vertragspartei.  

CPF garantiert nicht die Verwendung der Spenden für ein bestimmtes, Klimaprojekt. Wenn  CO ₂ -Emissionen mit einem vom Spender bevorzugten oder gewünschten Klimaprojekt nicht reduziert werden können, wird die CFP den Spendenbeitrag für ein anderes Klimaschutzprojekt verwenden und behält sich auch vor, die Unterstützung für solche Projekte zurückziehen, die ihre vertraglichen Verpflichtungen und Standards nicht einhalten. 

Die CPF verwendet die Spenden nach Abzug der Personal-, Öffentlichkeitsarbeits- und Verwaltungskosten in Höhe von ca. 20 %. Eine detaillierte Darlegung der Mittelverwendung mit Erträgen und Aufwänden werden in den Jahresberichten der CPF auf der CPF-Webseite veröffentlicht. Die CFP wird außerdem eine Übersicht über die insgesamt eingegangenen Spendenzahlungen und die damit bewirkten Emissionsminderungen in regelmäßigen Abständen veröffentlichen, mindestens in ihrem Jahresbericht. Sie gewährt auf Anfrage die Einsicht in ihre Konten der einschlägigen Register, auf dem sie die Prüfnachweise über die tatsächlichen Emissionsreduktionen in den Projekten hinterlegt. Hierüber hinausgehende Informationsansprüche bezüglich einzelner Geschäftsvorgänge bestehen nicht. 



5 Stilllegung von Zertifikaten



Die von den Projektprüfern ausgestellten Emissionsminderungsgutschriften sind im Sinne des Emissionsrechtshandels werthaltig. Sie werden durch die CPF entgegengenommen und in das Stilllegungskonto des jeweiligen Registers (z.B. Gold Standard Register) überführt. Damit sind die Treibhausgasreduktion und Kompensationswirkung zugunsten des Klimas formell nachgewiesen.  

Ein eigener Anspruch auf den persönlichen Erhalt von werthaltigen Emissionsminderungsgutschriften oder auf den Erwerb oder eine bestimmte andere Verwendung bestimmter Emissionsminderungszertifikate durch die CFP wird durch die Zahlung des Spendenbeitrags nicht erworben. 



6 Ausschluss der Haftung



Die CPF übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Ihr von Zertifizierungsorganisationen oder den Projektbetreibern zugänglich gemachten Informationen und Angaben bzgl. der verursachten Emissionen, der erreichten Emissionsminderungen sowie anderen Projektinformationen. Die CFP haftet auch nicht für den Eintritt der Reduzierung einer konkret nachweisbaren Menge an Treibhausgasemissionen.  

7 Urheberrecht

Die auf der Website der CPG veröffentlichten Werke, Inhalte und Daten unterliegen dem deutschen und internationalen Urheberrecht. Jede nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Urhebers. Die Werke, Inhalte und Daten dürfen nicht für gewerbliche Zwecke oder die Weiterverbreitung kopiert, verändert, genutzt oder versendet werden, einschließlich des Textes, der Bilder, der Audio und Videoelemente. Es ist lediglich die Herstellung von Kopien oder Downloads zum privaten Gebrauch gestattet. 

8 Steuerliche Absetzbarkeit

Die CPF ist als gemeinnützig anerkannt und kann seit dem 1. März 2020 steuerlich anerkannte Spendenbescheinigungen ausstellen. Daher sind nach diesem Datum eingehende Zahlungen als Sonderausgabe bei deutschen Finanzämtern von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzbar und haben demzufolge einkommensteuermindernde Wirkung. 

9 Rechtswahl

Diese Bedingungen und die daraus resultierenden Rechtsverhältnisse unterliegen dem deutschen Recht.  Gerichtsstand ist Berlin. 


10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen, die so zu ergänzen sind, dass der in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommene Parteiwille bestmöglich verwirklicht wird. Abweichende Regelungen von der Spendenvereinbarung gemäß Nummer 2a zusammen mit diesen Spendenbedingungen bedürfen einer von beiden Parteien schriftlich unterzeichneten Einigung. 

Stand 08/2020